Häufige Fragen

Sie haben grundsätzliche Fragen zur Ersten Hilfe im Betrieb?
Wir antworten auf die häufigsten Fragen!

Wo finde ich die wichtigsten Informationen zum Thema "Erste-Hilfe im Betrieb"?

DGUV Vorschrift 1 – Grundsätze der Prävention

Dort steht zum Beispiel: „DER UNTERNEHMER HAT DIE ERFORDERLICHEN MASSNAHMEN (…) FÜR EINE WIRKSAME ERSTE-HILFE ZU TREFFEN.“

Quelle: https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/2909

Die Mindestvorgabe dazu finden Sie in der DGUV Regel 100-001 „Grundsätze der Prävention“.

Dort steht: „Erste-Hilfe- Material soll auf die Arbeitsstätte so verteilt sein, dass es von ständigen Arbeitsplätzen höchstens 100 m Wegstrecke oder höchstens ein Stockwerk entfernt ist. Die DGUV Regel 100-001 „Grundsätze der Prävention“ empfiehlt in Abschnitt 4.7.2 als geeignet:

Das regelt Ihr Notfallkonzept, denn es gilt immer der erste Grundsatz: “ (…) Massnahmen für eine wirksame Erste-Hilfe zu treffen.“

Die Berufsgenossenschaften finanzieren dazu einen Teil der betrieblichen Ersthelfer.

Als Minimum fordert die DGUV:

 

Bei mehr als 20 anwesenden Versicherten in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5 % der Anzahl der anwesenden Versicherten,

in sonstigen Betrieben 10 % der anwesenden Versicherten.

Auch das ist abhängig von Ihrem Notfallkonzept.

Hierzu sagt die DGUV:

„Unabhängig von dem Gewerbezweig, der Art der Tätigkeit und dem betrieblichen Unfallgeschehen müssen Betriebe, in denen mehr als 1000 Versicherte beschäftigt sind, Betriebe mit mehr als 100 Versicherten, wenn Art, Schwere und Zahl der Unfälle einen gesonderten Raum für die Erste Hilfe erfordern, Baustellen mit mehr als 50 Versicherten – einen Erste-Hilfe-Raum oder eine vergleichbare Einrichtung haben.“

(§ 25 Abs. 4 DGUV Vorschrift 1)

Quelle: https://www.dguv.de/fb-erstehilfe/themenfelder/erste-hilfe-raeume-in-betrieben/index.jsp